Angebote: Inhaltliche Gestaltung

Gesetzliche Vorgaben

Ein Angebot unterliegt, genau wie Briefe oder E-Mails, den gesetzlichen Bestimmungen eines Geschäftsbriefes. Das Handelsrecht schreibt Unternehmern einige Informationen vor die zwingend anzugeben sind. Dies sind:

  • Name und Rechtsform des Unternehmens
  • Anschrift des Unternehmens
  • Handelsregister Eintrag (Amtsgericht + Nummer)
  • Geschäftsführer

Sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen gilt es ein ansprechendes Angebot zu erstellen dass konkurrenzfähig ist. Und der Wettbewerb bezieht sich nicht ausschließlich auf den Preis, sondern auch auf optische und inhaltliche Gestaltung.

Ein Angebot dass optisch laienhaft wirkt und inhaltlich nur schwer zu verstehen ist hat kann es schwer haben zu bestehen. Neben dem Preis spielt auch Bauchgefühl eine große Rolle. Die letzte Hürde die es nach ersten Kundengesprächen und der Beauftragung zu überwinden gilt, ist dass Angebot.

 

Zielsetzung formulieren

gestaltungAls Dienstleister unterstützt man seine Kunden dabei ein konkretes Ziel zu erreichen. Zu Beginn des Angebots sollte ein kurzer Absatz dieses Ziel umschreiben und in wenigen Sätzen formulieren welchen Beitrag die eigene Dienstleistung dazu leistet. Zudem sollte an dieser Stelle noch einmal deutlich gemacht werden (in kurzer Formulierung) was nicht zu leisten ist.

Setzt ein Programmierer einen Webauftritt für ein Unternehmen um und bekommt den grafischen Entwurf dafür vom Kunden, sollte hier noch einmal darauf hingewiesen werden. Missverständnisse können Sie bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden.

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Angebote atomar aufbauen

Wichtig ist ebenfalls dass ein Angebot wirklich genau beschreibt was geleistet wird. Hier sollte nicht pauschalisiert formuliert werden. Sollen bei einer neuen Webseite z.B. Unterseiten mit Inhalt gefüllt werden so sollte genau festgehalten werden wie viele Unterseiten mit Inhalt gefüllt werden. Nur so kann man den eigenen Aufwand und die Wirtschaftlichkeit eines Projekts für sich positiv gestalten.

Fallen dann später weitere Arbeiten an die über das Angebot hinausgehen, kann man entweder aus Kulanz handeln oder zusätzlichen Aufwand in Rechnung stellen.