Kostenvoranschlag Muster

Kostenvoranschlag MusterPassend kalkulierte Kostenvoranschläge zu erstellen ist nicht einfach. Noch bevor alle Rahmendaten schriftlich erfasst werden sind einige Arbeit zu erledigen. Zunächst wird die Anfrage des Kunden analysiert, recherchiert und vielleicht sogar ein erstes Konzept erstellt. Für ein Meeting in dem dann weitere Details besprochen werden können, hilft es zudem für einen ersten Ansatz auch grob überschlagene Zahlen nennen zu können. Jedoch werden meist die anfänglichen Ideen in den Meetings zur Planung wieder verändert, angepasst und erweitert. Das ist auch gut so. Je besser vorab geplant wird, desto besser wird die Umsetzung und auch das Endergebnis. Jedoch ist es meist nicht unerheblich wenig Aufwand alle Anforderungen genau zu erarbeiten. Damit Sie sich auf derartige Arbeiten konzentrieren können und im Office Programm nicht bei Null beginnen, bieten wir Ihnen ein Kostenvoranschlag Muster kostenlos zum Download an.

 

Kostenvoranschlag Muster herunterladen

Das Kostenvoranschlag Muster können Sie über das untenstehende Formular anfordern. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Diesen können Sie jederzeit wieder abbestellen. Wir sind uns bewusst, dass Sie Kostenvoranschläge an Kunden versenden. Dies ist bereits ein Teil Ihres Marketings und erzeugt beim Betrachter und Empfänger immer einen bestimmten Eindruck von der Firma. Deshalb ist unser Muster mit viel Liebe zum Detail und Professionalität gestaltet worden, im Gegensatz zu vielen anderen Angeboten im Internet. Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben selbst mit möglichst wenig Aufwand innerhalb kurzer Zeit einen eigenen Kostenvoranschlag auf hohem optischen Niveau zu erstellen. Daher bieten wir nicht nur wirklich überzeugende Vorlagen an, sondern stellen auch für alle gängigen Office ( Word,  PDF) Anwendung ein eigenes Muster zur Verfügung. Nur so können Sie sicher sein, dass auch auf Ihrer Plattform die Dateien fehlerfrei funktionieren.

Kostenvoranschlag-Vorlage anfordern:








Achtung: Wir können für kostenlos angebotene Dokumente keinerlei Haftung übernehmen. Die Verwendung der Kostenvoranschlag Muster erfolgt deshalb vollständig auf eigene Gefahr hin.

 

Kostenvoranschlag berechnen

Unser Kostenvoranschlag Muster wird eigentlich erst im letzten Schritt benötigt, der schriftlichen Aufbereitung der ermittelten Anforderungen und Preise für den Kunden. Vorab muss zunächst einmal ein Konzept her und die ganzen Anforderungen erarbeitet werden. Dies ist maßgeblich ausschlaggebend für die Qualität des gesamten Kostenvoranschlags und dem späteren Projektverlauf. Wenn das Konzept unvollständig oder gar falsch ist, führt das später unweigerlich zu Problem.[the_ad id=“452″]

Ein weiterer Punkt auf den Sie ausreichend Aufmerksamkeit lenken sollten, ist die Preisfindung. Wenn Sie Waren anbieten ist es meist gar nicht so schwierig. In der Regel suchen Sie bei Ihren Lieferanten nach den entsprechenden Artikeln und erfragen dort einen Preis. Bei Kleinstmengen werden Sie häufig mit dem vorgegebenen Einkaufspreis rechnen müssen. Wenn jedoch ein größerer Auftrag im Raum steht können Sie häufig auch individuelle Einkaufspreise vereinbaren und Mengenrabatt bekommen. Anschließend berechnen Sie Ihren Verkaufspreis, der wettbewerbsfähig sein muss, Ihnen jedoch auch noch ausreichend Marge einbringt. Der wird dann zur Angebotsposition in unserem Kostenvoranschlag Muster hinzugefügt.

Bei Dienstleistungen ist die Preisfindung nicht ganz so einfach. Häufig kann man die genaue Dauer nicht im Detail schätzen. Je nach Branche variiert die Genauigkeit der Schätzungen auch deutlich. In der IT-Branche zum Beispiel werden häufig Formeln für die Aufwandsabschätzung verwendet. Eine Fachkraft schätzt den Aufwand, eine unabhängige zweite Person schätzt ihn erneut. Aus allen Schätzungen wird der Durchschnitt ermittelt und dieser dann verdoppelt oder sogar verdreifacht. Das sind jedoch Erfahrungswerte, die sich aus vorherigen Projekten ergeben. Sie sollten jedoch immer sicherstellen, dass Sie im Kostenvoranschlag Muster ausreichend Puffer eintragen.

Kostenvoranschlag

KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag und das Angebot sind sich inhaltlich sehr ähnlich. Bei beiden Instrumenten, die in der Geschäftswelt häufig verwendet werden, geht es darum dem Kunden genaue Preise für eine spezifische Anfrage zu nennen. Dabei wird nicht nur ein Endpreis genannt, sondern einzeln gegliedert gezeigt, welche Bestandteile der Anfrage welche Kosten produzieren. Das können Kosten für Material oder Ware, aber auch Kosten für Dienstleistungen sein. Der Unterschied zwischen den beiden Sonderformen des Geschäftsbriefes liegt eher im rechtlichen Bereich, genauer genommen bei der Verbindlichkeit der genannten Preise. Der Kostenvoranschlag ist eine Kostenschätzung. Der Endpreis kann später auch abweichen. Der Preis von einem Angebot jedoch ist verbindlich. Der Kunde bezahlt nur den pauschal vereinbarten Angebotspreis. Wir bieten an dieser Stelle Informationen rund um den Kostenvoranschlag sowie ein kostenloses Muster für Sie.

 

Kostenvoranschlag herunterladen

Die Kostenvoranschlag Vorlage steht hier bereit. Dabei ist es egal ob Sie lediglich Inspiration für eigene Dokumente suchen, die Dateien vollständig als Grundlage verwenden möchten oder sich einfach im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums informieren möchten. Die Vorlagen stehen kostenlos für Sie bereit und unterliegen keinerlei Restriktionen bzgl. der Verwendung. Wir stellen sogar für jedes gängige Dateiformat ein eigenes Dokument bereit. Auf dem Weg verhindern wir effektiv Fehler und Schwierigkeiten bei der Darstellung auf unterschiedlichen Plattformen.

Kostenvoranschlag-Vorlage anfordern:








Hinweis: Der Download ist vollständig kostenlos. Die Verwendung der Dateien erfolgt jedoch auf eigene Gefahr hin. Wir übernehmen keinerlei Haftung.

Kostenvoranschlag erstellen

Der Kostenvoranschlag ist relativ einfach erstellt. Wenn Sie mit dem Office Programm Ihrer Wahl etwas vertraut sind, stellt unsere jeweilige Vorlage Sie vor keine Herausforderung. Viel schwieriger hingegen ist es den korrekten Preis zu ermitteln, Aufwände zu schätzen und überhaupt die genauen Anforderungen zu erarbeiten. Neben den Anforderungen des Kunden entstehen möglicherweise weitere notwendige Arbeiten, die der Kunde selbst nicht bedacht hat. Außerdem ist es immer wichtig mit dem Kunden zu erarbeiten welche Ziele erreicht werden sollen und wie sich die Anforderungen in Zukunft entwickeln. Wenn bereits größere Erweiterungen vorgesehen sind, sollte man sich zumindest darauf einstellen und vorbereiten.

Ein gutes Beispiel könnte zum Beispiel eine Klimaanlage sein. Stellen Sie sich vor Ihr Kunde wünscht einen Kostenvoranschlag für entsprechende Geräte. Die jetzige Anforderung besteht darin 3 Räume mit je 30qm auf 20Grad zu kühlen. Nun könnten Sie sich auf die Angaben verlassen und ein entsprechendes Gerät, das vielleicht minimal mehr Leistung hat anbieten. Besser ist jedoch unbedingt nachzufragen und den Kunden besser zu verstehen. Wenn es sich dabei um Bürogebäude handelt und in den Folgegesprächen als Erweiterung genannt wird, dass in den nächsten 18 Monaten weitere Büroräume hinzukommen, muss ein anderes Konzept her. Sprich: Das Klimagerät muss skalier- und erweiterbar sein. Das verursacht initial kleinere Mehrkosten, erspart jedoch den späteren Komplettaustausch. Natürlich ist dies nur ein Beispiel. Es ist jedoch realistisch und in ähnlicher Form sicher bereits vorgekommen.

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Abweichungen vom kalkulierten Gesamtpreis

Anders als bei einem Angebot darf der vorab kalkulierte Gesamtpreis von einem Kostenvoranschlag überschritten werden. Der Kunde muss die Mehrkosten am Ende tragen und bezahlen. Allerdings gibt es hier Grenzen und somit nicht die Möglichkeit Unsummen in Rechnung zu stellen. Allerdings muss bei einer Überschreitung der vereinbarten Preise immer der Kunde informiert werden. Rein theoretisch kann der Dienstleister bzw. Auftragnehmer den veranschlagten Kostenrahmen um 15 bis 20 Prozent überziehen. Der Kunde kann jedoch auch den vereinbarten Vertrag kündigen, muss dem Auftragnehmer jedoch die bis dahin angefallenen Kosten erstatten.

Von der rechtlichen Seite abgesehen ist es jedoch immer im Interesse eines Dienstleisters oder Auftragnehmers in ständigem Kontakt mit Kunden zu stehen. Das bedeutet dann fast schon automatisch, dass derartige Mehrkosten und vor allem die Hintergründe dafür zeitnah abgesprochen werden. Auf dem Weg verhindern Sie effektiv spätere Probleme und Streitfragen rund um das Thema Rechnungsstellung.

Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag

Für viele juristische Laien ist die Abgrenzung zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Angebot nicht sofort ersichtlich. Beide Schreiben enthalten die Umschreibung der angebotenen Leistungen und die Auflistung der dafür anfallenden Preise. Was ist also der Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag?

Der Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist in §650 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Es handelt sich um eine überschlägige Berechnung der voraussichtlichen Kosten. Das bedeutet, dass die tatsächlichen Kosten von den im Kostenvoranschlag angegebenen Kosten durchaus abweichen können, wenn sich später herausstellt, dass doch noch aufwändigere Arbeiten erforderlich sind. Doch welche Folgen hat dies für die weitere Ausführung des Auftrags? Nur bei einer „wesentlichen Überschreitung“ (wie es im Gesetz heißt) der im Kostenvoranschlag angegebenen Werte hat der Kunde das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Es stellt sich also die Frage, was wohl mit „wesentlich“ gemeint sein könnte. Die Rechtsprechung ist da nicht ganz einheitlich. In der Regel wird aber erst ab einer Abweichung von 15 – 20 % von „wesentlich“ auszugehen sein.

Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Kunden sofort mitzuteilen, wenn eine solche Überschreitung zu erwarten ist, um den Kunden die Option zur Kündigung zu geben. Im Falle einer Kündigung sind nur die bisher erbrachten Leistungen zu vergüten. Daher empfiehlt es sich, einen Kostenvoranschlag immer so detailliert wie möglich zu verfassen und die einzelnen Arbeitsschritte bereits an dieser Stelle genau aufzuführen. Der Aufwand lohnt sich, denn so wird ein eventueller späterer Streit darüber vermieden.

 

Das Angebot

Ein Angebot dagegen ist verbindlich. Der Auftragnehmer muss sich daran festhalten lassen und darf einseitig keine höheren Kosten veranschlagen. Mit Annahme des Angebots werden die Konditionen im Angebot fest vereinbart. Enthält das Angebot jedoch den Zusatz „unverbindliches Preisangebot“ oder eine ähnliche Formulierung, durch die der Unternehmer erkenntlich eine Bindungswirkung ausschließen will, dann handelt es sich nicht um ein echtes Angebot. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde sich auf die Angaben in dem Schreiben beruft und seinerseits erklärt zu diesen Konditionen einen Vertrag abschließen zu wollen. Stimmt der Unternehmer dann zu, kommt der Vertrag zustande. Das zuvor unverbindliche Angebot wird verbindlich.

Anders ist es beim Kostenvoranschlag, der grundsätzlich erst einmal unverbindlich ist: hier kann nur durch einen expliziten Zusatz eine Bindungswirkung vereinbart werden.

Eine professionelle Vorlage für eigene Angebote finden Sie hier: Angebot (allgemein)

 

Kostenvoranschlag kostenlos?

Gerade weil der Kostenvoranschlag in der Regel unverbindlich ist und der Kunde diesen häufig einholt, um die Preise mit denen der Mitanbieter zu vergleichen, kommt es immer wieder zum Streit über eine etwaige Vergütung des Kostenvoranschlages. Anders als das immer kostenlose Angebot, ist ein Kostenvoranschlag unter Umständen zu vergüten. Denn gerade bei komplizierten Reparaturen oder Werken, kann die Erstellung eines Kostenvoranschlages für den Unternehmer einen hohen Aufwand bedeuten. Umso enttäuschender ist es, wenn der Kunde dann zur Konkurrenz geht. Das gilt beispielsweise bei Reparaturen, wenn der Unternehmer vor Ort einen Unfallschaden begutachten muss, um zu beurteilen, wie hoch die Reparaturkosten ausfallen werden oder wenn ein Gerät zunächst auseinandergebaut werden muss, um die Ursache des Schadens zu identifizieren.[the_ad id=“452″]

Das Gesetz sagt eindeutig aus, dass ein Kostenvoranschlag im Zweifel immer kostenfrei ist (§632 BGB). Der Unternehmer muss also nachweisen, dass eine Vergütung doch vereinbart war bzw. deren Höhe belegen. Es ist daher unbedingt empfehlenswert, sich die Kostenübernahme für den Kostenvoranschlag schriftlich bestätigen zu lassen, bevor ein höherer Aufwand betrieben wird. Der Kunde kann dann entscheiden, ob er den Kostenvoranschlag zu diesem Preis wünscht. Um den Kunden nicht von vornherein zu verschrecken, kann auch vereinbart werden, dass die Kosten des Voranschlages im Falle der Auftragserteilung angerechnet werden.