Willenserklärung – Angebot und Nachfrage

Angebot erstellen – Zusammenfassung

Mit einem Angebot gibt der anbietende Betrieb eine einseitige Willenserklärung ab. Erst wenn der potenzielle Kunde das Angebot zu den aufgeführten Bedingungen annimmt, kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande. Um Kunden zu halten und Neukunden zu gewinnen, gehört das Erstellen von Angeboten zum Betriebsalltag. Meist fertigen kompetente Sachbearbeiter Angebote aufgrund von Anfragen an. Damit der anfragende Betrieb das Angebot annimmt, sind einige Regeln zu beachten.

Das AIDA-Modell nutzen

Ein Angebot, das den Eindruck einer Vorlage für alle möglichen Fälle vermuten lässt, beeindruckt weder Kunden noch Interessenten. Besser ist es, nach dem bekannten AIDA-Modell zu verfahren. Ein Angebot soll demnach

  • Attention: Aufmerksamkeit beim Kunden/Interessenten erregen,
  • Interest: Das Interesse am Produkt/der Dienstleistung wecken,
  • Desire: Den Kaufwunsch auslösen,
  • Action: Den Auftrag erhalten

beinhalten. Selbstverständlich darf ein Angebot nur die Produkte, Dienstleistungen und Leistungsumfang beinhalten, welche der anbietende Betrieb in der Lage ist, zu liefern oder zu bewältigen (§ 294 BGB).[the_ad id=“452″]

Interesse wecken

Viele EDV-Softwares enthalten Vorlagen für Angebote, die weder Interesse noch Aufmerksamkeit wecken. Gute Verkäufer geben beim textlichen Teil des Begleitschreibens ihrer Kreativität den Vorzug. Sie gestalten diesen Teil individuell und auf die Anfrage des Kunden bezogen. Floskeln ersetzen sie durch Sätze, die dem Kunden das Gefühl vermitteln, dass er im anbietenden Unternehmen den Geschäftspartner gefunden hat, der seinen Anforderungen entspricht. Dieses Gefühl löst in der Regel den Bestellvorgang aus.

Eine Unart sind Abkürzungen, die Produkte bezeichnen sollen. Die zum Artikel gehörenden Sachnummern sagen nichts über das Produkt aus. Deshalb ist es immer besser, wenn das Produkt oder die Dienstleistung vollständig ausgeschrieben ist, damit der Leser weiß, um was es sich bei einer bestimmten Position handelt. Mit einem „Buchstabensalat“ fangen Kunden in der Regel nichts an; dieser Faktor führt zu unnötigen und für den Kunden unliebsamen Nachfragen. Mit einem Angebot, das dem potenziellen Kunden zeitraubende Rückfragen erspart, ist der Auftrag so gut wie beim anbietenden Unternehmen.

Umfangreiche Angebote mit Anschreiben begleiten

Bauunternehmer und produzierende Betriebe für Investitionsgüter wie Maschinen, Aufzüge erstellen umfangreiche Angebote. Das ist anders nicht möglich, da alle notwendigen Teile, Einbau und Inbetriebnahme (bei Investitionsgütern) im Angebot aufgeführt werden müssen. Diese Angebote enthalten entweder zu jedem Produkt und jeder Dienstleistung Einzelpreise oder sie werden als Pauschalangebot gestaltet. Ein Pauschalangebot führt ebenfalls alle Produkte und Dienstleistungen wie Montage auf, jedoch gibt es hier einen Gesamtpreis.

Bei umfangreichen Angeboten ist der Hinweis sinnvoll, bis wann das Angebot in dieser Form Gültigkeit hat. Nach dem im Angebot angegebenen Kalendertag kann der anbietende Betrieb entweder das Angebot in der Form beibehalten oder die Preise anpassen.

Mit dem Angebot Interesse wecken

Will ein Unternehmen erfolgreich sein, braucht es nicht nur Stammkunden, sondern muss immer wieder neue Kunden gewinnen. Für Angebote an Interessenten gilt das AIDA-Modell. Dieses steht für

  • Attention: Aufmerksamkeit beim Kunden/Interessenten erregen,
  • Interest: Das Interesse am Produkt/der Dienstleistung wecken,
  • Desire: Den Kaufwunsch auslösen,
  • Action: Den Auftrag erhalten.

Beim Formulieren eines Angebotes sind Floskeln nicht wirkungsvoll. Einstiegssätze wie „Wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage“ oder „Wir bedanken uns für Ihre Anfrage“ töten jegliches Interesse am Weiterlesen. Besser ist es, den Kunden direkt mit beispielsweise „Wir freuen uns, Ihnen …“ oder „Ihre Anfrage zu unseren Produkten/Dienstleistungen“ anzusprechen und damit sein Interesse zu wecken.

Produkte und Dienstleistungen korrekt anbieten

Für die Form eines Angebotes schreibt der Gesetzgeber keine Bestimmungen vor. Lediglich die Regel, dass ein Angebot realistisch zu halten ist, was bedeutet, dass der Unternehmer die Leistung in der Form anbietet, wie diese zu bewirken ist (§ 294 BGB). Im Klartext heißt dies, das was im Angebot steht, muss für den Anbietenden machbar sein oder nimmt der Kunde das Angebot an, muss der Anbietende die im Angebot beschriebene Leistung erbringen.[the_ad id=“452″]

Umfangreiche Angebote

Neben den Angeboten, die eine DIN-A4-Seite in Anspruch nehmen, gibt es auch umfangreiche Angebote. Diese kommen hauptsächlich bei Firmen der Baubranche oder Unternehmen, die Investitionsgüter fertigen vor. Diese Betriebe haben für solche Angebote Vorlagen erstellt, die sich ausschließlich auf die Produkte oder Dienstleistungen beziehen. Damit der Kunde nicht gleich von vielen fachbezogenen Seiten „überrumpelt“ wird, verfasst der Verkäufer ein Begleitschreiben.

Mail, Fax oder Postweg

Dank der modernen Technik versenden die wenigsten Firmen Angebote auf dem Postweg. Sie nutzen E-Mail oder Telefax, um dem Kunden schnell das gewünschte Angebot zukommen zu lassen. Mit einem Begleitschreiben, das sich auf die Anfrage des Kunden bezieht und in Kurzfassung einen Überblick über das beiliegende Angebot gibt, erhält der Kunde erste Informationen. Diese beziehen sich auch auf seinen Ansprechpartner, mit dem er Fragen zum Umfang oder Preis des Angebots klären kann.

Vermeiden Sie Floskeln

Beim Angebot selbst ist Sachlichkeit und eine präzise Darstellung der Produkte oder Dienstleistungen wichtig. Anders verhält es sich mit dem Anschreiben. Gute Verkäufer verzichten auf weitverbreitete Floskeln und werden beim Text kreativ. Sie bedanken sich beim Kunden oder Interessenten für die Anfrage, allerdings nicht mit „Wir bedanken uns …“ sondern vielleicht „Gerne erstellen wir für Sie …“. Wecken sie mit einem kreativen Satz im Begleitschreiben oder der E-Mail das Interesse des Lesers, noch bevor er das Angebot studiert hat. Denken Sie an das AIDA-Modell!