Wie schreibt man als Freelancer ein Angebot?

angebotZu wissen wie man ein rechtlich einwandfreies Angebot erstellt, ist für den Freelancer unerlässlich. Denn ohne ein wasserdichtes Angebot, kann dieser weder an Aufträge kommen, noch seriös arbeiten. Es ist jedoch nicht so einfach, denn ein Angebot muss der deutschen Gesetzeslage entsprechen und dazu gilt es zahlreiche Richtlinien einzuhalten. Worauf Sie im Einzelnen achten müssen und welche Fehler es zu vermeiden gilt, erfahren Sie im nachfolgenden Artikel.

Rechtliche Vorgaben zur Erstellung eines Angebotes

Es gibt in Deutschland strikte Richtlinien zu Erstellung eines Angebotes. Dazu gehören zahlreiche Informationen und Anforderungen, damit ein Angebot rechtssicher ist. Wir erklären dies in Bezug auf Angebote, die sich auf Produkte und Dienstleistungen beziehen. Es ist als Dienstleister essentiell wichtig, den potentiellen Auftraggebern im Angebot zahlreiche Informationen darzulegen. Dies kann unter anderem sein:

  • Eine detaillierte Beschreibung einer Dienstleistung oder eines Artikels
  • Eine Beschreibung an möglichen Optionen und Ausführung der Dienstleistung oder Ware
  • Errechnete Preise und mögliche Zusatzkosten
  • Nachlassvereinbarungen, Rabatte und sonstige mögliche Vergünstigungen
  • Lieferbedingungen wie etwa der Lieferzeitraum, mögliche Versandarten und ähnliches
  • Zahlungsmodalitäten
  • Unterschiedliche Verpackungsmöglichkeiten bei Waren
  • Die Benennung der Dauer des Angebotes (zeitlich begrenzt)
  • Die Benennung des Gerichtsstandes

 

Beachten Sie, dass Sie nicht alle oben aufgeführten Punkte in Ihrem konkreten Fall angeben müssen, denn Sie können den Hinweis auf den Gerichtsstand zum Beispiel auch in Ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen anführen. So müssen Sie dies nicht nochmal im Angebot erwähnen. Es reicht dann, wenn Sie auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen verweisen.

Preise

Lassen Sie bei den Punkten „Preise“ und „Angebotsgültigkeit“ unbedingt Vorsicht walten, denn hier sollten Sie Freizeichnungsklauseln verwenden. Dazu können Sie etwa mit Formulierungen wie „Preis vorbehalten“, „unverbindlich“ oder „ohne Gewähr“ arbeiten.

Absolute Sicherheit erlangen Sie letztlich auch mit diesen Floskeln nicht, denn einige Landgerichte in Deutschland haben diese Formulierungen bereits als Wettbewerbsverstoß eingeschätzt. Wenn es Ihnen also schwerfällt konkrete Preise zu nennen, so erstellen Sie lieber einen Kostenvoranschlag, denn hier können Sie im Nachhinein den Gesamtpreis um bis zu 20 % überschreiten.

Generell sollte eine Gültigkeit des Angebotes in jedem Fall enthalten sein. Das können Sie beispielsweise wie folgt formulieren:

„Unser Angebot ist gültig bis zum 15.08.2017. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.“

 

Es ist wichtig, das Angebot zeitlich zu begrenzen, denn sonst ist es praktisch endlos gültig. Theoretisch würde es bedeuten, dass Sie monatelang oder gar länger an Ihr Angebot gebunden sind. Bedenken Sie, dass sich in so einem langen Zeitraum, viele Gegebenheiten ändern können, welche maßgeblich den veranschlagten Preis beeinflussen. Legen Sie also den Zeitraum ganz klar fest!

So gewinnen Sie den Kunden für sich!

Ein tolles Angebot ist mehr als die Summe aus wichtigen Informationen. Sie sollen nämlich auch gleichzeitig Ihren zukünftigen Kunden von Ihrer Kompetenz und den Produkten oder Dienstleistungen überzeugen.

Diese Aspekte werden jedoch in der Praxis häufig vergessen, denn manche Selbstständige denken, dass der Kunde ja bereits durch die reine Anfrage seinen Wunsch nach Zusammenarbeit signalisiert hat. Dies ist jedoch ein Irrglaube.

Potenzielle Auftraggeber holen in aller Regel immer mehrere Angebote ein, um vergleichen zu können und einen Eindruck zu erlangen. Die finale Erteilung des Auftrages hängt maßgeblich vom Angebot und vom persönlichen Eindruck ab. Nicht ausschließlich der Preis kann letztendlich ausschlaggebend sein. Manche vertreten sogar die Meinung, dass ein optimal dargestelltes Angebot, welches professionell und qualitativ hochwertig erscheint, einen höheren Preis wieder relativieren kann

Beherzigen Sie folgende Ratschläge:

  • Gehen Sie auf die Bedürfnisse und Wünsche umfassend ein
  • Bieten Sie die beste Qualität
  • Berücksichtigen Sie auch ungewöhnliche Wünsche
  • Legen Sie dar, wie sich der Preis aus Preis- und Leistung zusammensetzt

Sehen Sie ein abgegebenes Angebot immer als Chance! Bedenken Sie, dass Sie Ihr Unternehmen präsentieren und es jetzt gilt, den potentiellen Auftraggeber von sich zu überzeugen!

 

 

Willenserklärung – Angebot und Nachfrage

Angebot erstellen – Zusammenfassung

Mit einem Angebot gibt der anbietende Betrieb eine einseitige Willenserklärung ab. Erst wenn der potenzielle Kunde das Angebot zu den aufgeführten Bedingungen annimmt, kommt ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande. Um Kunden zu halten und Neukunden zu gewinnen, gehört das Erstellen von Angeboten zum Betriebsalltag. Meist fertigen kompetente Sachbearbeiter Angebote aufgrund von Anfragen an. Damit der anfragende Betrieb das Angebot annimmt, sind einige Regeln zu beachten.

Das AIDA-Modell nutzen

Ein Angebot, das den Eindruck einer Vorlage für alle möglichen Fälle vermuten lässt, beeindruckt weder Kunden noch Interessenten. Besser ist es, nach dem bekannten AIDA-Modell zu verfahren. Ein Angebot soll demnach

  • Attention: Aufmerksamkeit beim Kunden/Interessenten erregen,
  • Interest: Das Interesse am Produkt/der Dienstleistung wecken,
  • Desire: Den Kaufwunsch auslösen,
  • Action: Den Auftrag erhalten

beinhalten. Selbstverständlich darf ein Angebot nur die Produkte, Dienstleistungen und Leistungsumfang beinhalten, welche der anbietende Betrieb in der Lage ist, zu liefern oder zu bewältigen (§ 294 BGB).[the_ad id=“452″]

Interesse wecken

Viele EDV-Softwares enthalten Vorlagen für Angebote, die weder Interesse noch Aufmerksamkeit wecken. Gute Verkäufer geben beim textlichen Teil des Begleitschreibens ihrer Kreativität den Vorzug. Sie gestalten diesen Teil individuell und auf die Anfrage des Kunden bezogen. Floskeln ersetzen sie durch Sätze, die dem Kunden das Gefühl vermitteln, dass er im anbietenden Unternehmen den Geschäftspartner gefunden hat, der seinen Anforderungen entspricht. Dieses Gefühl löst in der Regel den Bestellvorgang aus.

Eine Unart sind Abkürzungen, die Produkte bezeichnen sollen. Die zum Artikel gehörenden Sachnummern sagen nichts über das Produkt aus. Deshalb ist es immer besser, wenn das Produkt oder die Dienstleistung vollständig ausgeschrieben ist, damit der Leser weiß, um was es sich bei einer bestimmten Position handelt. Mit einem „Buchstabensalat“ fangen Kunden in der Regel nichts an; dieser Faktor führt zu unnötigen und für den Kunden unliebsamen Nachfragen. Mit einem Angebot, das dem potenziellen Kunden zeitraubende Rückfragen erspart, ist der Auftrag so gut wie beim anbietenden Unternehmen.

Umfangreiche Angebote mit Anschreiben begleiten

Bauunternehmer und produzierende Betriebe für Investitionsgüter wie Maschinen, Aufzüge erstellen umfangreiche Angebote. Das ist anders nicht möglich, da alle notwendigen Teile, Einbau und Inbetriebnahme (bei Investitionsgütern) im Angebot aufgeführt werden müssen. Diese Angebote enthalten entweder zu jedem Produkt und jeder Dienstleistung Einzelpreise oder sie werden als Pauschalangebot gestaltet. Ein Pauschalangebot führt ebenfalls alle Produkte und Dienstleistungen wie Montage auf, jedoch gibt es hier einen Gesamtpreis.

Bei umfangreichen Angeboten ist der Hinweis sinnvoll, bis wann das Angebot in dieser Form Gültigkeit hat. Nach dem im Angebot angegebenen Kalendertag kann der anbietende Betrieb entweder das Angebot in der Form beibehalten oder die Preise anpassen.

Angebote für potenzielle Kunden

Fordert ein potenzieller Kunde ein Angebot an, hat das anbietende Unternehmen gute Chance, den Auftrag zu erhalten. Gewiefte Verkäufer lassen die halb geöffnete Tür nicht zufallen, sondern machen sie ganz auf, indem sie dem Kunden ein individuelles Angebot unterbreiten. Zur Offerte verfassen sie einen Begleitbrief, aus dem zwischen den Zeilen steht, dass der Sachbearbeiter diesem Kunden den besten Service bietet. Das anbietende Unternehmen tut alles, was in der Macht von Unternehmer und Sachbearbeiter steht, um den Kunden herausragend zu bedienen und alle seine Anforderungen zu erfüllen.

Verständliche Angebote

Produzierende Betriebe vergeben für jeden Artikel eine Sachnummer. Hinter dieser steht der Artikel in stark abgekürzter Form. Gerade bei umfangreichen Angeboten hält der Kunde ein Angebot in Händen, bei dem zu jeder Position eine Sachnummer vorhanden ist und danach ein „Buchstabensalat“. Mit einem solchen Angebot werden potenzielle Kunden verscheucht, denn in der Regel sind Sachbearbeiter zwar technisch geschult, doch aus manchem Aneinanderreihen von Buchstaben kommen auch sie nicht klar.

Artikelbezeichnung

Besser ist es, die Artikelbezeichnung auszuschreiben, damit von vornherein klar ist, um welche Produkte es sich bei jeder Position handelt. Damit vermeiden Verkäufer unnötige Rückfragen, die den Kunden in eine „unangenehme“ Situation bringen können. Ein verständliches Angebot erklärt jedes Produkt und überzeugt den Kunden, ohne dass dieser zu Rückfragen Anrufe tätigen muss.[the_ad id=“452″]

Lieferzeit

Klar ersichtlich und realistisch muss die Lieferzeit sein. Bei Angeboten, die Montagearbeiten enthalten, ist der Montagetermin zu bestimmen. Weiterhin müssen die Zahlungsbedingungen sowie der Eigentumsvorbehalt im Angebot vorhanden sein.

Das deutsche Recht

Zwar schreibt der Gesetzgeber für die Erstellung eines Angebots keine besondere Form vor, doch fordert er im Inhalt nur die Dienstleistungen oder Produkte anzubieten, die der anbietende Betrieb auch erfüllen und liefern kann (§ 294 BGB). Das Angebot ist, anders als ein Vertrag, eine einseitige Willenserklärung, die auf die Verbindlichkeit des im Angebot beschriebenen Produkte oder Dienstleistungen beruht. Zur Verbindlichkeit gehören auch die Preise. Hier kann der anbietende Betrieb allerdings vorbeugen, indem er dem Angebot einen zeitlichen Rahmen setzt, wie beispielsweise mit dem Hinweis „Unser Angebot ist verbindlich bis zum 30.03.2015“. Nimmt der potenzielle Kunde das Angebot vor diesem Termin komplett mit allen Positionen und Bestimmungen an, kommt zwischen anbietenden Betrieb und Kunden ein Kaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten zustande.

Gerade bei umfangreichen Angeboten wünschen Kunden während der Angebotsphase Änderungen und Ergänzungen. In dieser Phase kommt kein Kaufvertrag zustande; dieser kommt erst zustande, wenn der anbietende Betrieb den Änderungen zustimmt und der Kunde das Angebot annimmt.

Mit dem Angebot Interesse wecken

Will ein Unternehmen erfolgreich sein, braucht es nicht nur Stammkunden, sondern muss immer wieder neue Kunden gewinnen. Für Angebote an Interessenten gilt das AIDA-Modell. Dieses steht für

  • Attention: Aufmerksamkeit beim Kunden/Interessenten erregen,
  • Interest: Das Interesse am Produkt/der Dienstleistung wecken,
  • Desire: Den Kaufwunsch auslösen,
  • Action: Den Auftrag erhalten.

Beim Formulieren eines Angebotes sind Floskeln nicht wirkungsvoll. Einstiegssätze wie „Wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage“ oder „Wir bedanken uns für Ihre Anfrage“ töten jegliches Interesse am Weiterlesen. Besser ist es, den Kunden direkt mit beispielsweise „Wir freuen uns, Ihnen …“ oder „Ihre Anfrage zu unseren Produkten/Dienstleistungen“ anzusprechen und damit sein Interesse zu wecken.

Produkte und Dienstleistungen korrekt anbieten

Für die Form eines Angebotes schreibt der Gesetzgeber keine Bestimmungen vor. Lediglich die Regel, dass ein Angebot realistisch zu halten ist, was bedeutet, dass der Unternehmer die Leistung in der Form anbietet, wie diese zu bewirken ist (§ 294 BGB). Im Klartext heißt dies, das was im Angebot steht, muss für den Anbietenden machbar sein oder nimmt der Kunde das Angebot an, muss der Anbietende die im Angebot beschriebene Leistung erbringen.[the_ad id=“452″]

Umfangreiche Angebote

Neben den Angeboten, die eine DIN-A4-Seite in Anspruch nehmen, gibt es auch umfangreiche Angebote. Diese kommen hauptsächlich bei Firmen der Baubranche oder Unternehmen, die Investitionsgüter fertigen vor. Diese Betriebe haben für solche Angebote Vorlagen erstellt, die sich ausschließlich auf die Produkte oder Dienstleistungen beziehen. Damit der Kunde nicht gleich von vielen fachbezogenen Seiten „überrumpelt“ wird, verfasst der Verkäufer ein Begleitschreiben.

Mail, Fax oder Postweg

Dank der modernen Technik versenden die wenigsten Firmen Angebote auf dem Postweg. Sie nutzen E-Mail oder Telefax, um dem Kunden schnell das gewünschte Angebot zukommen zu lassen. Mit einem Begleitschreiben, das sich auf die Anfrage des Kunden bezieht und in Kurzfassung einen Überblick über das beiliegende Angebot gibt, erhält der Kunde erste Informationen. Diese beziehen sich auch auf seinen Ansprechpartner, mit dem er Fragen zum Umfang oder Preis des Angebots klären kann.

Vermeiden Sie Floskeln

Beim Angebot selbst ist Sachlichkeit und eine präzise Darstellung der Produkte oder Dienstleistungen wichtig. Anders verhält es sich mit dem Anschreiben. Gute Verkäufer verzichten auf weitverbreitete Floskeln und werden beim Text kreativ. Sie bedanken sich beim Kunden oder Interessenten für die Anfrage, allerdings nicht mit „Wir bedanken uns …“ sondern vielleicht „Gerne erstellen wir für Sie …“. Wecken sie mit einem kreativen Satz im Begleitschreiben oder der E-Mail das Interesse des Lesers, noch bevor er das Angebot studiert hat. Denken Sie an das AIDA-Modell!

Angebot erstellen

Angebot erstellenJedes Unternehmen und jeder Dienstleister, die überleben wollen, müssen ein Angebot erstellen. Denn nur so bekommen sie Aufträge und damit das nötige Geld um bestehen zu können. Das Angebot ist im günstigsten Fall so gut, dass Kunde sich direkt für das Unternehmen entscheidet. Das Angebot erstellen ohne sich ausreichend Gedanken zu machen ist kein demnach kein guter Weg. Viele Kunden vergleichen mehrere Angebote, um sich dann für das zu entscheiden, das ihnen am meisten zusagt. Es ist natürlich sehr hilfreich dies beim Angebot erstellen zu berücksichtigen und sich von den Mitbewerbern abzugrenzen.

Wie das Angebot erstellen?

Ein Angebot erstellen bedeutet im ersten Schritt, zu wissen was der Kunde möchte. Ein ausführliches Kundengespräch bildet die Basis. Hier kann der Kunde seine Wünsche mitteilen, auf die es ihm ankommt. Die nötigen Informationen lassen sich oft durch konkrete Fragen an den Kunden ermitteln. Möchte man dem Kunden ein schriftliches Angebot erstellen, ohne einen direkten Kontakt zu ihm zu haben, kann man ihn eventuell überzeugen, wenn man sein Angebot gut durchdenkt und vorbereitet. Wenn man das Angebot erstellen möchte, sollte man den konkreten Ansprechpartner kennen. Ist es der Projektleiter, Geschäftsführer oder vielleicht der Produktionsleiter? Es ist immer leichter über einen konkreten Ansprechpartner sein Angebot abzugeben als allgemein an eine Firma gerichtet.

Die speziellen Anforderungen die der Kunde hat, sollten beim Angebot erstellen mit einfließen. Werden sie aufgefasst und noch einmal dargestellt, vermittelt man dem Kunden direkt das Gefühl seine Wünsche wahrzunehmen und die Anforderungen alle zu verstehen. So kann man ihm direkt vermitteln, dass er in guten Händen ist. Beim Angebot erstellen ist es wichtig, die Leistungen detailliert aufzuführen mit dem jeweiligen Preis und eventuellen Zusatzkosten wie beispielsweise der Anfahrt oder dem Transport. Letztendlich sollte dem Kunden ein Fixpreis vorliegen, der so kalkuliert ist, dass er genau weiß, was er am Ende zahlen muss, ohne versteckten oder zusätzlichen Kosten. Für den Dienstleister selbst heißt das natürlich, sein Angebot erstellen mit der eigenen, guten Kalkulation. Dabei dürfen die Konkurrenzpreise allerdings nicht außer Acht gelassen werden.[the_ad id=“452″]

Was ist noch wichtig?

Beim Angebot erstellen ist es wichtig, eine besonders günstige oder sogar kostenfreie Leistung anzubieten und attraktive Konditionen zur Zahlung. Schriftlich auf jeden Fall zu fixieren sind genaue Informationen, die Sonderkonditionen darstellen. Beispielsweise möchte man dem Kunden Skonto oder Ratenzahlung gewähren? Wie kann er bezahlen, per Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung? In das Angebot gehören auf alle Fälle Angaben zum Liefertermin oder der Ausführung der Dienstleitung, das Produkt oder die Art der Arbeit, die Anzahl der Arbeitsstunden, eventuelle Nebenleistungen, der Preis und die Zahlungskonditionen.

Der Transport oder die Anfahrt sind Informationen, die viele Kunden gerne im Angebot stehen haben. Einige Tage nach dem Angebot erstellen sollte man sich beim Kunden telefonisch melden. Hat er das Angebot bekommen? Entspricht das Angebot so seinen Wünschen? Gibt es noch offene Fragen? Dem Kunden kann man damit das Gefühl vermitteln, dass er gut betreut wird. Das Angebot für einen persönlichen Besuch, um offene Fragen zu klären oder weiteres zu besprechen nehmen viele Kunden gerne an. Eventuell können Nachverhandlungen nötig sein, um dann im letzten Schritt auf Grundlage des Angebots einen Vertrag zu erstellen.

Kostenvoranschlag

KostenvoranschlagEin Kostenvoranschlag und das Angebot sind sich inhaltlich sehr ähnlich. Bei beiden Instrumenten, die in der Geschäftswelt häufig verwendet werden, geht es darum dem Kunden genaue Preise für eine spezifische Anfrage zu nennen. Dabei wird nicht nur ein Endpreis genannt, sondern einzeln gegliedert gezeigt, welche Bestandteile der Anfrage welche Kosten produzieren. Das können Kosten für Material oder Ware, aber auch Kosten für Dienstleistungen sein. Der Unterschied zwischen den beiden Sonderformen des Geschäftsbriefes liegt eher im rechtlichen Bereich, genauer genommen bei der Verbindlichkeit der genannten Preise. Der Kostenvoranschlag ist eine Kostenschätzung. Der Endpreis kann später auch abweichen. Der Preis von einem Angebot jedoch ist verbindlich. Der Kunde bezahlt nur den pauschal vereinbarten Angebotspreis. Wir bieten an dieser Stelle Informationen rund um den Kostenvoranschlag sowie ein kostenloses Muster für Sie.

 

Kostenvoranschlag herunterladen

Die Kostenvoranschlag Vorlage steht hier bereit. Dabei ist es egal ob Sie lediglich Inspiration für eigene Dokumente suchen, die Dateien vollständig als Grundlage verwenden möchten oder sich einfach im Rahmen einer Ausbildung oder eines Studiums informieren möchten. Die Vorlagen stehen kostenlos für Sie bereit und unterliegen keinerlei Restriktionen bzgl. der Verwendung. Wir stellen sogar für jedes gängige Dateiformat ein eigenes Dokument bereit. Auf dem Weg verhindern wir effektiv Fehler und Schwierigkeiten bei der Darstellung auf unterschiedlichen Plattformen.

Kostenvoranschlag-Vorlage anfordern:








Hinweis: Der Download ist vollständig kostenlos. Die Verwendung der Dateien erfolgt jedoch auf eigene Gefahr hin. Wir übernehmen keinerlei Haftung.

Kostenvoranschlag erstellen

Der Kostenvoranschlag ist relativ einfach erstellt. Wenn Sie mit dem Office Programm Ihrer Wahl etwas vertraut sind, stellt unsere jeweilige Vorlage Sie vor keine Herausforderung. Viel schwieriger hingegen ist es den korrekten Preis zu ermitteln, Aufwände zu schätzen und überhaupt die genauen Anforderungen zu erarbeiten. Neben den Anforderungen des Kunden entstehen möglicherweise weitere notwendige Arbeiten, die der Kunde selbst nicht bedacht hat. Außerdem ist es immer wichtig mit dem Kunden zu erarbeiten welche Ziele erreicht werden sollen und wie sich die Anforderungen in Zukunft entwickeln. Wenn bereits größere Erweiterungen vorgesehen sind, sollte man sich zumindest darauf einstellen und vorbereiten.

Ein gutes Beispiel könnte zum Beispiel eine Klimaanlage sein. Stellen Sie sich vor Ihr Kunde wünscht einen Kostenvoranschlag für entsprechende Geräte. Die jetzige Anforderung besteht darin 3 Räume mit je 30qm auf 20Grad zu kühlen. Nun könnten Sie sich auf die Angaben verlassen und ein entsprechendes Gerät, das vielleicht minimal mehr Leistung hat anbieten. Besser ist jedoch unbedingt nachzufragen und den Kunden besser zu verstehen. Wenn es sich dabei um Bürogebäude handelt und in den Folgegesprächen als Erweiterung genannt wird, dass in den nächsten 18 Monaten weitere Büroräume hinzukommen, muss ein anderes Konzept her. Sprich: Das Klimagerät muss skalier- und erweiterbar sein. Das verursacht initial kleinere Mehrkosten, erspart jedoch den späteren Komplettaustausch. Natürlich ist dies nur ein Beispiel. Es ist jedoch realistisch und in ähnlicher Form sicher bereits vorgekommen.

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Abweichungen vom kalkulierten Gesamtpreis

Anders als bei einem Angebot darf der vorab kalkulierte Gesamtpreis von einem Kostenvoranschlag überschritten werden. Der Kunde muss die Mehrkosten am Ende tragen und bezahlen. Allerdings gibt es hier Grenzen und somit nicht die Möglichkeit Unsummen in Rechnung zu stellen. Allerdings muss bei einer Überschreitung der vereinbarten Preise immer der Kunde informiert werden. Rein theoretisch kann der Dienstleister bzw. Auftragnehmer den veranschlagten Kostenrahmen um 15 bis 20 Prozent überziehen. Der Kunde kann jedoch auch den vereinbarten Vertrag kündigen, muss dem Auftragnehmer jedoch die bis dahin angefallenen Kosten erstatten.

Von der rechtlichen Seite abgesehen ist es jedoch immer im Interesse eines Dienstleisters oder Auftragnehmers in ständigem Kontakt mit Kunden zu stehen. Das bedeutet dann fast schon automatisch, dass derartige Mehrkosten und vor allem die Hintergründe dafür zeitnah abgesprochen werden. Auf dem Weg verhindern Sie effektiv spätere Probleme und Streitfragen rund um das Thema Rechnungsstellung.